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Juni 2019

Wenn beim Hausbau das Geld knapp wird

Eine Bauherrenbürgschaft kann für Bauherren und Bauunternehmer nützlich sein

(djd). Beim Bau einer Immobilie stehen enorme Summen auf dem Spiel - für den Bauherrn und für den beauftragten Unternehmer. Lässigkeit im Umgang mit dem vielen Geld verbietet sich von selbst, beide Partner wollen und müssen sich für den Fall der Fälle absichern, dass der jeweils andere Partner im Laufe des Projekts in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Keine Zahlungsbürgschaft für gesamte Summe
Das Gesetz gibt dem Bauherrn diverse Schutzmechanismen an die Hand, die ihm die zeitgerechte und vollständige Fertigstellung des Bauwerks sichern sollen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) etwa schreibt vor, dass der Bauunternehmer immer in Vorleistung zu gehen hat und nur abgeschlossene Bauleistungen abzurechnen sind. Demgegenüber stehen dem Bauunternehmer gerade beim Bau von Einfamilienhäusern so gut wie keine gesetzlich vorgegebenen Sicherheiten zu, die ihm garantieren, dass er für seine Leistung auch wirklich bezahlt wird. Neben einer Finanzierungsbestätigung verlangten Auftragnehmer früher im Werkvertrag (AGBs) oft auch eine Zahlungsbürgschaft über die gesamte Vertragssumme. "Dies war aber ein für den Bauherren recht teurer Sicherungsmechanismus und aus Verbraucherschutzsicht unnötig", so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Denn "kritisch" werde es für Bauunternehmen, wenn überhaupt, in aller Regel erst gegen Ende der Bauphase, wenn etwa das Geld auf Bauherrenseite ausgehe, weil nicht gut genug kalkuliert wurde. "Nach aktueller Rechtslage darf der Bauunternehmer, sofern er Abschlagszahlungen verlangt, den Bauherrn zur Leistung von Zahlungssicherheiten in Höhe von maximal der nächsten fälligen Rate verpflichten. Alternativ pauschal maximal 20 Prozenz der Vertragssumme" so Haas weiter.

Flexible und unkomplizierte Bürgschaftslösung
Die Schutzgemeinschaft hat deshalb die Bauherrenbürgschaft entwickelt. Damit ist es möglich, eine Bürgschaft für die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen privater Bauherren, etwa der Schlussratenzahlung, online zu beantragen, wenn dies vertraglich vom Bauunternehmen gefordert wird. Der Antrag kann in wenigen Schritten unter www.bauherren-buergschaft.de gestellt werden und kostet einmalig ab 75 Euro. Maximal bezahlt der Bürgschaftsnehmer 336 Euro bei einer Bürgschaftssumme von 80.000 €. Die flexible und unkomplizierte Lösung wurde gemeinsam mit Experten aus der Versicherungsbranche konzipiert. Passend zum Bauvorhaben und dem Werkvertrag kann die Höhe der Bürgschaft vom Bauherrn frei gewählt werden. Deshalb sei die Bauherrenbürgschafteine faire Lösung für Bauherren und Bauunternehmen.

Keine Leistung ohne Bürgschaft
(djd). Eine Bauherrenbürgschaft wird häufig bei Bauwerkverträgen mit Ratenzahlung nach Baufortschritt angefordert. Sofern die Bürgschaft nicht rechtzeitig vor Baubeginn gestellt wird, ist der Auftragnehmer häufig gemäß den Vertragsbedingungen von der Leistungserbringung befreit: Er muss mit den Arbeiten also nicht beginnen, bevor er die Bauherrenbürgschaft zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Werkvertrag erhalten hat. Mehr Informationen zum Thema Bauherrenbürgschaft gibt es beispielsweise bei der
Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende unter www.bauherren-buergschaft.de.