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Oktober 2019

Anspruch auf spätere Mängelbeseitigung sichern

Auch für die Zeit nach der Bauabnahme können sich Bauherren wappnen

(djd). Grundsätzlich gilt: Je früher der Bauherr einen Mangel bei der Bauausführung bemerkt, desto einfacher ist es für ihn, auf die Beseitigung des Mangels zu bestehen. Ein wichtiger Zeitpunkt ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Bauabnahme. Nun hat der Bauherr noch immer Gelegenheit, das Bauunternehmen auf etwaige Mängel bei der Bauausführung hinzuweisen. Fällt ein Mangel dagegen erst nach dem Einzug auf, wird es schwieriger. Aber auch für diesen Fall können sich Bauherren wappnen. Hier sind die drei besten Tipps:

Ausreichende Gewährleistungsfrist vereinbaren
"Im Bauvertrag sollte der Bauherr auf eine Gewährleistungsfrist von mindestens fünf Jahren bestehen", erklärt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Diese Gewährleistung stehe dem Bauherrn auch gesetzlich zu und begründe seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Problematisch werde es, wenn das Bauunternehmen in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden musste. "Für diesen Fall sollte der Bauherr unbedingt eine Bürgschaft zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche mit in den Vertrag einbeziehen, damit er auch dann abgesichert ist und die Kosten nicht selbst tragen muss", rät Haas.

Räume zum Ende der Gewährleistungsfrist gründlich inspizieren
In jedem Fall ist es empfehlenswert, gegen Ende der Gewährleistungsfrist noch einmal besonders sorgfältig alle Räume des Hauses abzugehen und auch Fassade und Keller zu begutachten. "Etwaige Mängel sind dabei sofort anzuzeigen und genau zu beschreiben", so Haas. Der Bauherr sollte Beweisfotos machen und die Mängel nicht selbst ausbessern: "Wer selbst Hand anlegt, vernichtet Beweismaterial, nimmt dem Handwerker die Möglichkeit der Nachbesserung und muss am Ende die Kosten für die Ausbesserung bezahlen." Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es viele weitere Tipps zu jeder Phase auf dem Weg in die eigenen vier Wände.

Im Neubau Schäden durch Feuchtigkeit vermeiden
Schäden aufgrund von Feuchtigkeit sind die am häufigsten vorkommenden Bauschäden - nicht immer aber wurden sie durch eine mangelhafte Ausführung verursacht. Auch der Bauherr selbst kann durch unsachgemäßes Verhalten dafür verantwortlich sein. Gerade Neubauten brauchen einige Monate, bis die Baufeuchte völlig ausgetrocknet ist. Wer nicht sofort einzieht, senkt das Schimmelrisiko, da aufgrund der Bewohner weitere Feuchtigkeit hinzukommt. Nassräume wie Badezimmer oder Küche werden besonders feucht, sie sollte man nach Benutzung schnellstmöglich lüften, damit die Feuchte entweichen kann. Unbenutzte kühle Räume dürfen nicht durch warme und insbesondere feuchte Luft aus Nachbarräumen mitgeheizt werden.