Schaden Mehrkosten durch nicht tragfähigen Untergrund

Bauherr: Fam. K.
Bauzeit: Oktober 2010 bis August 2011
Schadenhöhe: 18.254,86 €
Regulierung: 15.000,00 €

 

Im Baufeld wurde nicht tragfähiger Untergrund vorgefunden, dies war anhand des Bodengutachtens so nicht erkennbar. Daher musste die Gründung über Streifenfundamente erfolgen.

Somit entstanden Mehrkosten für die Abfuhr der Erde (60m³), den Mehrverbrauch an Baustahl für die benötigte Bewehrung sowie für die Verstärkung der Bodenplatte.

Die Kosten hierfür beliefen sich auf insgesamt 22.999,15 EUR. Da sich durch diesen unerwarteten Mehraufwand bei den Gründungsarbeiten auch die Bauzeit deutlich verlängerte, entstanden dem Bauherren auch im Bereich der Zinsen für die Bauzeit Mehrkosten in Höhe von 5.163,46 EUR.

Somit wurde der, in der FinanzierungSumme-Garantie zertifizierte Betrag, überschritten. Hier konnte dem Bauherren die volle Bürgschaftshöhe von 15.000,- EUR ausgezahlt werden.