Schaden Mehrkosten durch Vermessungsarbeiten
| Bauherr: | Fam. R. asu B. G. |
| Bauzeit: | April bis Oktober 2010 |
| Schadenhöhe: | 1.842,39 € aus Mehrkosten bei der Vermessung |
| 2.836,27 € aus Mehrkosten für Anschlussgebühren | |
| Regulierung: | 3.232,45 € |
Die Doppelhaushälfte der Familie R. sollte zeitgleich mit der zweiten Doppelhaushälfte errichtet werden.
Das Familienoberhaupt der anderen Doppelhaushälfte verlor jedoch kurz vor Baubeginn seinen Arbeitsplatz und stornierte daraufhin den Vertrag. Die Doppelhaushälfte der Bauherren R. wurde in Folge dessen zunächst allein errichtet. Die Kosten für Vermessung des Grundstückes und die Grundstücksteilung waren jetzt, nach Ausscheiden des zweiten Bauherren, von den Bauherren R. allein zu tragen, obwohl ursprünglich geplant war, dass sich beide Parteien die Kosten für Grundstücksteilung und Vermessung teilen. Aus den hierfür kalkulierten 4.500,00 EUR wurden somit 6.342,39 EUR. Zudem wurden die Anschlussgebühren teurer. Aus den geplanten 12.000 EUR wurden 14.836,27 EUR.
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