Schaden Mehraufwand für mögliche Brandlöschung
| Bauherr: | fam. F. aus G. |
| Bauzeit: | August 2010 bis Februar 2011 |
| Schadenhöhe: | 3.064,85 € für erforderliche Zisterne |
| 4.162,00 € für Mehraufwand bei der Mehrgründung | |
| Regulierung: | 5.988,79 € |
Die Bauherren haben ihre Baukosten mit dem Hausverkäufer zusammengetragen. Die Kostenaufstellung wurde von der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende geprüft und zertifiziert. Nach Zertifizierung bekamen die Bauherren ihre Baugenehmigung erteilt. Diese enthielt jedoch die Auflage, eine Zisterne zu errichten, damit die Löschwasserversorgung gewährleistet ist. Diese ist erforderlich, weil die örtlichen Wasserwerke für dieses Wohngebiet nur 24 Kubikmeter Wasser zur Brandlöschung innerhalb 2 Zeitstunden zur Verfügung stellen können.
Um die Löschung eines Brandes zu gewährleisten, werden jedoch 48 Kubikmeter Wasser innerhalb von 2 Stunden benötigt. Daher wird auf dem Grundstück der Bauherren eine Zisterne platziert, welche ausschließlich dem Zweck einer eventuellen Brandbekämpfung dient. Die Kosten hierfür betrugen 3.064,85 EUR. Zudem reichten die kalkulierten 2.500 EUR nicht aus für die Mehrgründung. Die Rechnung vom Tiefbauer belief sich auf 6.662,00 EUR, so dass auch hierbei 4.162 EUR fehlten.
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