Schaden Keller muss tiefer gesetzt werden

Bauherr: Fam. D. aus G.
Bauzeit: März bis September 2010
Schadenhöhe: 1.599,77 €
Regulierung: 1.599,77 €

 

Der Gemeinderat hatte entgegen dem Bebauungsplan entschieden, dass das zu bauende Haus tiefer gesetzt werden muss. Infolgedessen war im Keller eine Hebeanlage für das Abwasser erforderlich. Die Kosten hierfür beliefen sich auf insgesamt 2.320,50 EUR.

Der in der Finanzierungsberechnung ermittelte und von der Schutzgemeinschaft zertifizierte Gesamtaufwand wurde aufgrund der Hebeanlage um EUR 1.599,77 überschritten. Die Bauherren erhielten diese Summe von der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V., sodass sich trotz der im Nachhinein notwendig gewordenen Hebeanlage letztendlich keine Mehrkosten gegenüber der ursprünglich ermittelten Finanzierungssumme ergaben.