Schaden Wasserhaltung
| Bauherr: | G. M. aus A. |
| Bauzeit: | Dezember 2009 bis Juni 2010 |
| Schadenhöhe: | 20.029.09 € |
| Regulierung: | 15.000,00 € |
Der Hausverkäufer hatte für das Bauvorhaben in der Musterberechnung unter der Position Mehrgründungskosten im September 2009 einen Betrag in Höhe von 2.500 EUR für eine vorübergehende Wasserhaltung angesetzt. Bei dieser Kostenposition orientierte sich der Verkäufer in Absprache mit dem ausführenden Lizenz-Partner an den umliegenden Bauvorhaben, bei denen keine oder nur sehr geringe Wasserhaltungskosten angefallen sind.
Tatsächlich war beim Bauvorhaben eine über die gesamte Bauzeit bauzeitige Wasserhaltung erforderlich. Mit im Dauereinsatz laufenden Pumpen brachte dies den Bauherren eine Rechnung über 20.029,09 EUR ein. Hier wurde die volle Bürgschaftshöhe über 15.000 EUR ausgezahlt.
| < Zurück |
|---|
